Nokia N70 Music Edition - Anforderungen für gemeinsame Videonutzung

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Anforderungen für gemeinsame
Videonutzung

Für die

Gemeinsame Ansicht

ist eine Verbindung über

ein UMTS-Netz (Universal Mobile Telecommunications
System) erforderlich, das auch als Mobilfunknetz
der dritten Generation (3G) bezeichnet wird. Die
Funktionsfähigkeit von

Gemeinsame Ansicht

ist nur in

einem verfügbaren UMTS-Netz gewährleistet. Wenden
Sie sich an Ihren Diensteanbieter, falls Sie Fragen zur
Verfügbarkeit des Netzes und zu den Gebühren für die
Nutzung dieser Anwendung haben. Zur Verwendung von

Gemeinsame Ansicht

müssen folgende Voraussetzungen

erfüllt sein:

• Stellen Sie sicher, dass

Gemeinsame Ansicht

auf

Ihrem Nokia Gerät installiert ist.

• Stellen Sie sicher, dass das Gerät für

Teilnehmer-zu-Teilnehmer-Verbindungen
eingerichtet ist. Siehe „Einstellungen“, S. 30.

• Vergewissern Sie sich, dass eine aktive

UMTS-Verbindung besteht und Sie sich innerhalb
des Sendebereiches des UMTS-Netzes befinden. Siehe
„Einstellungen“, S. 30. Wenn Sie die gemeinsame

Video-nutzung innerhalb eines UMTS-Netzes
beginnen und dann in ein GSM-Netz wechseln, wird
die gemeinsame Videonutzung unterbrochen, der
Sprachanruf jedoch fortgesetzt. Das Starten von

Gemeinsame Ansicht

ist nicht möglich, wenn Sie sich

außerhalb der UMTS-Netzabdeckung befinden (z. B. in
einem GSM-Netz).

• Stellen Sie sicher, dass sowohl der Sender als auch der

Empfänger im UMTS-Netz eingebucht sind. Wenn Sie
jemanden zur gemeinsamen Videonutzung einladen,
der sein Gerät ausgeschaltet hat, sich außerhalb der
UMTS-Netzabdeckung befindet oder die Funktion
Gemeinsame Nutzung nicht installiert sowie sein Gerät
nicht für Teilnehmer-zu-Teilnehmer-Verbindungen
eingerichtet hat, erfährt der Empfänger nicht, dass Sie
eine Einladung senden. In diesem Fall werden Sie
jedoch in einer Fehlermeldung darüber informiert, dass
der Empfänger die Einladung nicht annehmen kann.