Anforderungen für gemeinsame
Videonutzung
Für die
Gemeinsame Ansicht
ist eine Verbindung über
ein UMTS-Netz (Universal Mobile Telecommunications
System) erforderlich, das auch als Mobilfunknetz
der dritten Generation (3G) bezeichnet wird. Die
Funktionsfähigkeit von
Gemeinsame Ansicht
ist nur in
einem verfügbaren UMTS-Netz gewährleistet. Wenden
Sie sich an Ihren Diensteanbieter, falls Sie Fragen zur
Verfügbarkeit des Netzes und zu den Gebühren für die
Nutzung dieser Anwendung haben. Zur Verwendung von
Gemeinsame Ansicht
müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
• Stellen Sie sicher, dass
Gemeinsame Ansicht
auf
Ihrem Nokia Gerät installiert ist.
• Stellen Sie sicher, dass das Gerät für
Teilnehmer-zu-Teilnehmer-Verbindungen
eingerichtet ist. Siehe „Einstellungen“, S. 30.
• Vergewissern Sie sich, dass eine aktive
UMTS-Verbindung besteht und Sie sich innerhalb
des Sendebereiches des UMTS-Netzes befinden. Siehe
„Einstellungen“, S. 30. Wenn Sie die gemeinsame
Video-nutzung innerhalb eines UMTS-Netzes
beginnen und dann in ein GSM-Netz wechseln, wird
die gemeinsame Videonutzung unterbrochen, der
Sprachanruf jedoch fortgesetzt. Das Starten von
Gemeinsame Ansicht
ist nicht möglich, wenn Sie sich
außerhalb der UMTS-Netzabdeckung befinden (z. B. in
einem GSM-Netz).
• Stellen Sie sicher, dass sowohl der Sender als auch der
Empfänger im UMTS-Netz eingebucht sind. Wenn Sie
jemanden zur gemeinsamen Videonutzung einladen,
der sein Gerät ausgeschaltet hat, sich außerhalb der
UMTS-Netzabdeckung befindet oder die Funktion
Gemeinsame Nutzung nicht installiert sowie sein Gerät
nicht für Teilnehmer-zu-Teilnehmer-Verbindungen
eingerichtet hat, erfährt der Empfänger nicht, dass Sie
eine Einladung senden. In diesem Fall werden Sie
jedoch in einer Fehlermeldung darüber informiert, dass
der Empfänger die Einladung nicht annehmen kann.